Vielleicht planen Sie, ausschließlich berufliche Nachteile vertraglich zu regeln, die durch die Kindererziehung in der Ehe entstehen, – doch viele Dinge kommen im Leben unerwartet hinzu: Der Ausfall des Familienversorgers durch einen Schicksalsschlag, neue Partnerschaften, überraschende Erbschaften oder unternehmerische Misserfolge.
3.000 gerichtliche Auseinandersetzungen von Partnerschaften, die ich in den letzten 30 Jahren betreut habe, bieten ein extrem breites Spektrum an konkreten Lebenssituationen, die eintreten können. Sei es in einer klassischen Ehe oder auch einer Unternehmer-Ehe.
Für meine Mandanten bedeutet das: Anstatt die Zukunft zu erahnen, greife ich auf meinen Erfahrungsschatz an unterschiedlichsten Fällen zurück, die der Überprüfung durch das Gericht standhalten mussten. Dieses kostbare Wissen macht es mir möglich, Konflikte in der Zukunft für Sie zu vermeiden.
Ein Ehevertrag sorgt für klare Vereinbarungen und ermöglicht es den Eheleuten, unabhängig von der gesetzlichen Regelung, individuelle Regelungen zu treffen, die zu ihrer konkreten Lebens- oder Familiensituation passen. Der Ehevertrag kann dabei vor der Ehe, während der Ehe oder sogar erst dann, wenn es zu einer Auseinandersetzung kommt, geschlossen werden. Es ist außerdem möglich, den Ehevertrag nachträglich an eine neue Lebenssituation anzupassen (z.B. Kinder oder Selbstständigkeit). Dafür müssen beide Ehepartner ihr Einverständnis geben.
Für das Vermögen eines Ehepartners, durch Festlegung, wie das Vermögen im Falle einer Scheidung oder eines Todes aufgeteilt wird. Dies kann besonders wichtig sein, wenn einer der Eheleute wesentlich wohlhabender ist als der andere oder wenn es um den Schutz von Unternehmensvermögen oder geerbtem Vermögen geht.
Ein Ehevertrag kann verhindern, dass einer der Ehepartner für die Schulden des verstorbenen Ehepartners haftet.
Dies kann besonders wichtig sein, wenn einer der Eheleute während der Ehe beruflich zurückgesteckt hat, z.B. wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder.
Die Eheleute können Erwartungen und Absichten hinsichtlich ihres gemeinsamen Vermögens und ihrer finanziellen Verpflichtungen klar festlegen und so Missverständnisse im Vorfeld vermeiden.
JUNGE EHE
Wir haben gerade frisch geheiratet
Was ist, wenn wir uns nach kurzer Zeit wieder scheiden lassen und keine gemeinsamen Kinder haben?
Kann dann Unterhalt zu zahlen sein?
Kann dann auch ein Rentenausgleich für die Zeit ab Eheschließung verlangt werden?
Was ist, wenn ein Ehepartner während der kurzen Ehe sein Vermögen deutlich vermehrt hat?
Was ist mit der Wohnung, in der wir zusammen gelebt haben?
ERBE & HAUSKAUF
Nach unserer Heirat hat mein Ehepartner geerbt
Wir haben von dem Erbe ein Haus gekauft. Im Grundbuch stehen wir beide zur Hälfte.
Wenn wir uns scheiden lassen, bekommt der Ehepartner, der geerbt hat, sein Erbe zurück?
Wer bekommt das Haus?
LEBENSMITTELPUNKT IM AUSLAND
Nach unserer Heirat leben wir seit Jahren im Ausland
Können wir uns in Deutschland scheiden lassen?
Nach welchem Recht werden der Unterhalt und die Vermögensauseinandersetzung beurteilt?
Kann ein Elternteil mit den Kindern wieder nach Deutschland ziehen, auch wenn der andere das nicht will?
BERUFLICHER NACHTEIL WEGEN KINDERBETREUUNG
Ein Ehepartner hat seine Arbeitstätigkeit aufgegeben
Wir haben eine Familie gegründet und mein Ehepartner hat nach der Heirat die Kinder betreut, seine Arbeitstätigkeit aufgegeben und zeitweise Teilzeit gearbeitet. Der Wiedereinstieg in den Beruf kann zu einem dauerhaften Karriere-Einbruch oder Einkommensnachteilen führen.
Trägt der Ehepartner, der die Kinder betreut hat, diesen Nachteil allein?
Was ist mit einer zu geringen Altersversorgung?
UNTERNEHMERGRÜNDUNG (1) ANSPRÜCHE & RISIKEN
Nach unserer Heirat hat mein Ehegatte sich selbstständig gemacht und ein Unternehmen gegründet
Wenn wir uns scheiden lassen, hat der andere Ehepartner Rechte oder Geldansprüche, wenn das Unternehmen gewachsen ist?
Was ist mit der Altersversorgung, wenn der andere Ehepartner selbstständig ist?
Wenn es schief geht, was ist mit unserem Haus?
Wer muss die Schulden zahlen?
Wenn ich meinem Ehepartner Vermögen übertrage, können meine Gläubiger darauf zugreifen?
Kann ich das übertragene Vermögen im Fall einer Scheidung zurückfordern?
Wenn wir uns trennen, muss das Unternehmen dann bewertet werden und der andere Ehepartner einen Vermögensausgleich erhalten?
UNTERNEHMERGRÜNDUNG (1)
NACHFOLGE & INVESTOREN
Ein Ehepartner hat nach der Eheschließung ein Unternehmen gegründet
Wenn sich eines der gemeinsamen Kinder als Nachfolger an dem Unternehmen beteiligen will, muss dann der andere Ehepartner zustimmen?
Hat das erbrechtliche Auswirkungen?
Kann ein Investor oder Gesellschafter von dem Unternehmer den Abschluss eines Ehevertrages verlangen?
Was ist, wenn der andere Ehepartner nicht zustimmt?
Kann es sein, dass der andere Ehepartner Ansprüche auf einen Anteil an dem Unternehmen hat, wenn er es mit aufgebaut hat, aber nie Inhaber war?
PATCHWORK
ERBEN AUS ERSTER & ZWEITER EHE
Wir sind beide das zweite Mal verheiratet und haben Kinder aus erster Ehe
Wenn ein Ehepartner stirbt, wer erbt ?
Erben die Kinder des Vorverstorbenen, wenn der zweite Ehepartner stirbt?
ANSPRÜCHE BEI LEBENSGEMEINSCHAFTEN
Wir sind nicht verheiratet und haben gemeinsame Kinder und ein gemeinsames Haus
Wenn wir uns trennen, besteht dann ein Unterhaltsanspruch für den, der die Kinder betreut?
Was ist mit der Altersvorsorge?
Was ist mit einem Ausgleich, wenn ein Lebenspartner vor der Trennung immer mehr für die Gemeinschaft gezahlt hat als der andere Partner?
Bestimmte Verträge – so auch ein Ehevertrag – müssen vom Notar beurkundet werden. Er prüft, ob ein Vertrag mit geltenden Gesetzen vereinbar ist. Weiß man genau, welche zukünftigen Lebenssituationen man wie regeln will, so kann der Notar dementsprechend einen Vertrag entwerfen. Rechtsanwälte vertreten Mandanten in Rechtsstreitigkeiten. Sie kennen aus dem Leben die konkreten Konstellationen, die zu Konflikten führen. Auf Basis dieser Erfahrung können sie Mandanten mögliche Entwicklungen aufzeigen, auf die diese alleine nicht kommen. Damit erhalten Verträge ein größeres Spektrum möglicher Lösungen, als wenn nur der Mandant alleine seine Anforderungen formuliert.
Anm.: Bei der Erstellung des Vertrages durch den Notar oder durch den Rechtsanwalt fallen Kosten nur für die Vertragserstellung an. Notare berechnen nach Gegenstandswert gemäß dem Vermögen der Vertragspartner. Anwälte nehmen aufwandsbezogene Stundensätze oder Festbeträge. Eine notarielle Beurkundung ist unabhängig davon erforderlich, wer den Vertrag erstellt und wird separat gemäß der Gebührenordnung der Notare berechnet.
Anm.: Bei der Erstellung des Vertrages durch den Notar oder durch den Rechtsanwalt fallen Kosten nur für die Vertragserstellung an. Notare berechnen nach Gegenstandswert gemäß dem Vermögen der Vertragspartner. Anwälte nehmen aufwandsbezogene Stundensätze oder Festbeträge. Eine notarielle Beurkundung ist unabhängig davon erforderlich, wer den Vertrag erstellt und wird separat gemäß der Gebührenordnung der Notare berechnet.
Senden Sie mir eine kurze Beschreibung Ihrer Situation und angestrebten Regelungen. Ich melde mich an Werktagen am folgenden Tag bei Ihnen zurück.
Wenn Sie ein Gespräch in meiner Kanzlei bevorzugen, können wir gerne einen Präsenztermin vereinbaren.